Update:  Gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit von Webseiten

Wichtiges Update
Wichtiges Update

Ab Mitte 2025 gilt für Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Diese regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um, sodass europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Die Regelungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, welche sich wiederum zum großen Teil an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert.
Dies haben wir bereits umgesetzt in Kooperation mit der Firma Eye-Able und der kostenfreien Lizenz des Landessportbundes Niedersachsen (LSB-Niedersachsen). Aktuell besteht das Paket aus der Assistenzsoftware, dem Übersetzer für Einfache Sprache, dem Übersetzer in andere Sprachen (Translator) sowie dem Report zur Analyse der Website auf Barrierefreiheit.

Der Beitrag ist verfügbar bis Freitag, 05. März 2027.

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