Niedersächsische Landesregierung beschließt 3G-Regel in geschlossenen Räumen

Ab dem 24. Februar gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung, die mit einem sogenannten Lockerungsdreischritt die Winterruhe in Niedersachsen beenden soll.

Im ersten Lockerungsschritt entfallen Kontaktbeschränkungen für vollständig geimpfte, beziehungsweise genesene Personen und die 2G+ Regelung beim Sporttreiben in geschlossenen Räumen wird auf die 3G Regel reduziert. Weiterhin entfällt die Pflicht der Kontaktdatenerhebung und bei Veranstaltungen unter 50 Teilnehmer:innen muss kein Hygienekonzept erstellt werden.

Sollten die Infektionszahlen weiter sinken, wird die niedersächsische Landesregierung am 4. und 19. März weitere Lockerungsschritte vorsehen.

Sie gelangen hier zu den neuen Anpassungen der Corona Verordnung (Stand: 24.02.2022) und zu übersichtlichen Schaubildern, die die neuen Änderungen bildlich erklären.

Der Beitrag ist verfügbar bis Samstag, 28. März 2026.

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