Wertung nach Saisonabbruch: TTVN-Gremien beraten über Härtefallregelung

Das bundesweite Ende der Saison 2019/2020 ist verkündet. Auch wurde die auf Landesebene zu regelnde Entscheidung zum Umgang mit den in den Abschlusstabellen auf den Relegationsplätzen befindlichen Mannschaften getroffen.

Im TTVN verständigte man sich darauf, die potenziellen Relegationsteilnehmer zu Siegern der Relegation zu erklären (siehe Pressemitteilung vom 01.04.2020). Das bedeutet, dass alle Tabellenzweiten die höhere Spielklasse angeboten bekommen und alle Tabellenachten in ihrer bisherigen Gruppe bleiben können. Im Rahmen der Vereinsmeldung muss dann jeder Verein entscheiden, ob er die angebotenen Spielklassen in Anspruch nehmen möchte.

Bedingt durch die unterschiedliche Anzahl von absolvierten Punktspielen zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs wird es jedoch Fälle geben, die auch die landesindividuelle Relegationsregelung nicht auffangen kann. Daher arbeiten das TTVN-Präsidium und das Ressort WO/AB aktuell an einer darüber hinausgehenden Härtefallregelung, die in der Woche nach Ostern (16 KW) allen Vereinen per E-Mail zugestellt werden soll. Die darauf basierende Gesamtentscheidung des TTVN zur Wertung dieser Spielzeit (Abbruch, Tabellenwertung 13.03.2020, Behandlung der Relegationsteilnehmer, Härtefallregelung) wird auch einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Erst dann (mit Zustellung der entsprechenden E-Mail) beginnt die 14-tägige Frist zur Einlegung eines Protestes.

Wir möchten alle Vereine daher bitten, vorerst von möglichen Einsprüchen/Protesten gegen die bereits veröffentlichte Tabellenwertung abzusehen und zunächst die angekündigte Härtefallregelung abzuwarten.

Der Beitrag ist verfügbar bis Sonntag, 29. März 2026.

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